Mineralwasserförderung

Paul Athmann
 
In Dreye wird seit 1980 Mineralwasser aus der sogenannten „St. Godehard Quelle“, „Ochtumer Auequelle“  und „St. Willehad“  gefördert.  Das Unternehmen „Weyher Mineralbrunnen“  gewinnt es aus dem Grundwasser der Weserniederung.


2011 steht das Unternehmen „Weyher Mineralbrunnen“ mit einem Jahresumsatz von ca. 32 Mio. € an 28. Stelle der deutschen Mineralwasser-Unternehmen (von 40).


Seit 2004 (Berufung bis 2012) drohte den Quellen „Ochtumer Auequelle“  und „St. Willehad“  allerdings die Aberkennung als Mineralbrunnen durch das Oberverwaltungsgericht in Hannover, da die Firma nicht nachweisen konnte, dass sich kein Weserwasser im geförderten Wasser befindet.  Sie behielt jedoch die sog. „fiktive Anerkennung“  für die beiden Quellen. In jedem Fall sei das Wasser gesundheitlich unbedenklich.


Die 9. Kammer verhandelt am 27.06.2012 um 10.00 Uhr im Saal 4 über die Klage der “Weyher Mineralbrunnen” gegen Bescheide des LAVES, die diese Anerkennung versagen


Die Klägerin wendet sich gegen den Widerruf der Amtlichen Anerkennung und Nutzungsgenehmigung für die Quelle “St. Godehard” und erstrebt die amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung für die Brunnen “St. Willehad” und “Weyher Mineralbrunnen”.


Die Klägerin fördert die Mineralwässer auf ihrem Betriebsgelände in Weyhe-Dreye seit ca. 1980 bzw. 1986. Während die Brunnen “St. Willehad” und “Weyher Mineralbrunnen” bei Inkrafttreten der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 1984 als genehmigt galten, erhielt der Brunnen “St. Godehard” 1987 danach seine Anerkennung und Nutzungsgenehmigung.


Seit 1989 bestehen Bedenken bei den Genehmigungsbehörden, ob die (gesundheitlich unbedenklichen) Wässer die Anerkennungsvoraussetzungen für natürliches Mineralwasser erfüllen, weil der Verdacht besteht, dass Weserwasser in das geförderte Wasser eindringt.


Die Bezirksregierung Hannover widerrief 2004 die amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung für die Quelle “St. Godehard”. Zugleich lehnte sie die fiktiven Genehmigungen für die beiden anderen Brunnen ab. 2011 wies das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) den dagegen erhobenen Widerspruch zurück, denn die Klägerin habe nicht belegen können, dass ihre drei  Brunnen nicht von Weserwasser infiltriert würden.


Dagegen hat die Klägerin Klage erhoben. Sie verweist darauf, dass ihr Wasser vollkommen schadstofffrei sei.
 
[www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de]
 
2014 schließt die Firma „Weyher Mineralbrunnen“ den Betrieb – nach eigenen Angaben wegen „Unrentabilität“. Seit 3 Jahren mache der Betrieb Verluste. Der Verbraucher greife zur Plastik-Flasche (PET). Da lohne sich der Betrieb nur für größere Mengen. 231


Die Hallen sollen vermietet werden, und die Produktions-Anlagen werden verkauft.