4.7.8.2.6 Der Immhof (Hörden 17)

Geschichtsgruppe Weyhe

P. Athmann 

Weyhe, Januar 2022

 

Lage: Zum Immhof 17, Hördener Marsch

 

Heute: Weser Schifffahrtskontor GmbH & Co KG

Der Immhof um 1900 95

Ein Gemälde aus gleicher Perspektive hält den Hof farbig fest. 96

Das Wohnhaus auf dem Immhof. 97

Gartenseite (ca. 2000) 98

Giebel um 2000 Hofansicht 99

Schon auf der Landesaufnahme von 1773 ist der Hof "Imhof" in der Leester Marsch eingezeichnet. Er liegt in Hörden, westlich des Mühlbachs, im Flurstück "In der Ase" und ist damit dem Ort Hörden vorgelagert.

 

Ab ca. 1889 wohnt hier der Zimmermeister Niemeyer. Seine Werkstatt hat er an der Brinkumer Straße (Ecke Hördener Str.), dort wo heute der Ortsstein von Hörden steht.

 

Hofgeschichte des Immhofs [Zitat aus: H.Greve, Hörden_17_Imhof.odt – Daten: K. Böttcher]

 

 

Die Gründungsphase - um 1667

 

Die Kleinbrinksitzerstelle Hörden Nr. 17 wurde um 1667 von dem aus Stemshorn im Amt Lemförde stammenden Gerd Meyer gegründet. Über das damalige Alter des Leester Neubürgers und sein Vorleben ist nichts bekannt. In dem 1678 angelegten Erbregister des Kirchspiels Leeste, einem Lagerbuch, werden jedoch die Umstände der Hofgründung erwähnt: Der ehemalige Pächter des landesherrlichen Vorwerks Erichshof, Philipp Sigismund Bremer, hatte Gerd Meyer den Bauplatz am Hillersbruch – auf welcher Grundlage, bleibt unklar – zugewiesen. Der Neusiedler hatte daraufhin eine alte Scheune in ein kleines Wohn- und Wirtschaftsgebäude umgewandelt. Ob er die Scheune auf Abbruch erworben hatte oder diese an Ort und Stelle vorhanden war, ist nicht überliefert.

 

Nach dem Tod des Vorwerkspächters Philipp Sigismund Bremer (um 1670) wurde Gerd Meyer von der Syker Amtsverwaltung als Hofbesitzer akzeptiert. Da er sich auf landesherrlichem Grund und Boden niedergelassen hatte, waren der damals über das Amt Syke / Landesherr regierende Celler Herzog Georg Wilhelm und später dessen Nachfolger Grundherrschaften der Kleinbrinksitzerstelle. Gemäß dem geltenden sogenannten Meierrecht besaßen Gerd Meyer und seine Nachkommen ein erbliches Nutzungsrecht an den erhaltenen Grundstücken, für deren Inanspruchnahme sie der jeweiligen Grundherrschaft Abgaben zu zahlen und Dienste (Herrendienste) zu leisten hatten. Als Kleinbrinksitzer mussten Gerd Meyer und seine Nachfolger Handdienste auf dem Vorwerk in Erichshof bzw. auf dessen Betriebsflächen ableisten – im Umfang von 58 Arbeitstagen pro Jahr. Wurden die Dienste nicht benötigt, waren sie, was sehr häufig vorkam, monetär abzugelten. […]

 

Unter Umständen hatte Philipp Sigismund Bremer, der zunächst (offenbar bereits seit etwa 1620) Verwalter des Vorwerks Erichshof gewesen war und den Betrieb nach dem Dreißigjährigen Krieg als Pächter geführt hatte, den Imhof für die Bienenzucht genutzt bzw. nutzen lassen. Der Flurname „Immenhof“ geht auf das mittelniederdeutsche Substantiv „im(m)e“ für Biene, Bienenschwarm oder Bienenstand zurück und dürfte darauf hindeuten, dass das von Gerd Meyer erworbene Grundstück ursprünglich als Standort von Bienenständen gedient hatte.

 

 

Die Hausnummer

 

Am 24. Dezember 1755 erließ der britische König Georg II., zugleich Kurfürst von Hannover, eine „Verordnung wegen der in der Grafschaft Hoya u. Diepholz errichteten Brand-Assecurations-Societät“. „Alle, denen gemeine Lasten unterworfenen Bauern-Höfe sollen ohne Ausnahme in die Brand-Societät eingeschrieben werden“, verfügte der Landesherr und rief damit nichts weniger als eine Pflicht-Feuerversicherung ins Leben. Als deren Gründungsdatum gilt gemeinhin der 2. Januar 1756, doch bestand bereits seit mehreren Jahren eine „Brand-Assecurations-Gemeinschaft“ der Grafschaften Hoya und Diepholz mit der 1750 gegründeten Brandkasse des Fürstentums Calenberg. Die Versicherungsnehmer des Amtes Syke wurden offenbar 1753 erstmals in einem vollständigen Verzeichnis, einem „Brandassecurationskataster“, registriert. Jedes Haupthaus erhielt eine eigene Nummer, für die Nebengebäude wurden Buchstaben vergeben. Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude („5 Fach lang“ und 33 Fuß breit) des Kleinbrinksitzers „Hinrich Meyer oder Imhoff“ bekam die Nummer 84, während die Scheune (sie war „4 Fach lang“ und 17 Fuß breit) unter 84 b registriert wurde, später unter 84 a.

 

Die Hausnummern in den Ortsteilen der Bauerschaft Leeste (Angelse, Hagen, Hörden, Leeste und Melchiorshausen) wurden mehrfach geändert, kurzzeitig während der napoleonischen Besatzungszeit und, nachdem die alte Nummerierung wieder eingeführt worden war, mehrfach seit den frühen 1820er Jahren. In Hörden allerdings blieben die um 1823 angeordneten Haus- bzw. Brandkassennummern bis in die späten 1960er Jahre erhalten.

 

1857 verfügte das hannoversche Innenministerium die Einführung fester Hausnummern. Die Amtsversammlungen in Brinkum und Syke beschlossen daraufhin, die Brandkassennummern als künftige Hausnummern zu übernehmen. Einheitlich sollten sie an den Häusern „weiß auf schwarz gezeichnet werden“.

 

Im „Heimat-Adressbuch des Landkreises Grafschaft Hoya … 1967/68“ wird zum letzten mal die alte Hausnummer – jetzt zusammen mit dem inzwischen eingeführten Straßennamen „Zum Immhof“ - genannt (Zum Immhof 17 - Hausbewohnerin u.a.: Dora Niemeyer; außerdem: Heinrich Niemeyer, Zimmermeister, Brinkumer Landstraße 49; Günter Niemeyer, Zimmermeister u. vereidigter Gebäudeschätzer).

 

Zum offiziellen Straßennamen wurde der schon im 17. Jahrhundert erwähnte Hofname „Imhof“ im Jahr 1951. Im Protokoll der am 1. November 1950 anberaumten Leester Gemeinderatssitzung heißt es:„Die Einführung von Straßenbezeichnungen im ganzen Gemeindebezirk ist schon ein häufig vorgeschlagener Punkt. Nach längerer Aussprache wurde eine Einigung unter den Gemeinderäten erzielt, dass vorweg die Mitglieder der Wegekommission sich mit dieser Angelegenheit befassen sollen. Es wurde dabei in Erwägung gezogen, dass die alten Flurbezeichnungen hierbei eine Hauptrolle spielen und diese Namen unbedingt den Vorrang erhalten sollen. Auch die Vorschläge des Z.v.D. sollen, in solchen Fällen, wo eine alte Tradition nicht berührt wird, Berücksichtigung finden. […]“ Nach nur wenigen Monaten lag ein komplettes Verzeichnis der in Aussicht genommenen Straßennamen vor, die in der am 28. März 1951 stattfindenden Sitzung des Gemeinderats zur Diskussion standen. „Zunächst werden die vom Wegeausschuß vorgeschlagenen einzelnen Straßenbenennungen durch den Gemeindedirektor vorgelesen“, so das Sitzungsprotokoll, und weiter: „Der Gemeinderat genehmigte diese Vorschläge durch einstimmigen Beschluß.“

 

Um 1960 erfolgte die letztmalige Umbenennung der Straße, die seither die Bezeichnung „Zum Immhof“ trägt.

 

Heute ist die Straße "Zum Immhof" eine ruhige Wohnstraße am Rande der Marsch mit nur wenigen Häusern. Der Hofplatz ist aber noch nicht aufgeteilt, sondern hat noch seine ursprüngliche Größe.

 

Der Hof am Ende der Straße ist 2011 zum schmucken Wohnhaus renoviert und erweitert worden.100


Der heutige Eigentümer hält Pferde auf dem Hof – in neu verklinkerten Stallgebäuden, errichtet auf dem Grundriss der alten Gebäude.101


An der Hofecke 2011: Die Aufschrift auf dem Findling am Wegekreuz lädt zum Verweilen ein.102


Auf dem Hof stehen auch zwei sehr alte Bäume, die auf mehr als 300 Jahre geschätzt werden. Die Eiche ist auch als Naturdenkmal besonders geschützt.103

 

 

 

Eigentümer und Bewohner: Hörden 17 - Zum Immhoff 12

 

 

Landkaufvertrag v. 12. Januar 1847 119

„Zwischen dem herrschaftlichen Brinksitzer Ahrend Meyer N[umer]o 17 in Hörden als Verkäufer und dem herrschaftlichen Brinksitzer Friedrich Schulte N[umer]o 14 in Hörden, als Käufer ist folgender Landverkaufs Contract geschlossen worden.

 

§ 1.Verkaufsgegenstand ist: das in der Hördener Gemeinheit bei Wulfhoop belegene rohe Haidland des herrschaftlichen Brinksitzers Ahrens Meyer N[umer]o 17 in Hörden, welches in Hördener Gemeinheits Theilungs Recesse zu der Größe von 3 Morgen 48 [Quadrat-]Ruthen beschrieben ist.

Die Cultivirung dieses rohen Haidlandes, das 1 Stunde von Hörden entlegen ist, vermag nur ein bespannter Eigenthümer nutzbar auszuführen, welcher Umstand dann diesen Verkaufs-Contract begründet hat.

Nach den Grundsteuer-Mutterrollen und dem Gemeinheits Theilungs Recesse besitzt Verkäufer überhaupt 21 Morgen 16 [Quadrat-]Ruthen Ländereien; daher denn der gedachte Verkaufsgegenstand von 3 Morgen 48 [Quadrat-]Ruthen den 16 Theil dessen gesammten Landbesitzes nicht erreicht.

 

§ 2. Wofür der herrschaftliche Brinksitzer Friedrich Schulte No 14 in Hörden demselben 100 schreibe Einhundert Thaler Gold bei dem Antritte des Landes bezahlt.

 

§.3. Sobald die gutsherrliche Genehmigung zu diesem Contracte ertheilt sein wird, wird das Land angetreten.

 

§.4. Für die Maaßhaltung des Landes wird nicht eingestanden.

 

§.5. Das Eigenthums-Recht an dem Verkaufsgegenstande wird bis zu erfolgter Zahlung des Kaufgeldes vorbehalten.

 

§.6. Die Abgaben, Steuern und Lasten, welche auf diesem Lande ruhen oder noch gelegt werden mögen, gehen mit dem Antritte des Landes auf den Käufer über.

 

§.7. Die Kosten dieses Kauf Contracts tragen beide Theile zur Hälfte.

 

§.8. Beide Theile entsagen schließlich noch allen Einreden und Rechtswohlthaten, welche gegen diesen Contract zu erheben sein möchten namentlich der List, des Betruges, der Verletzung über oder unter die Hälfte, daß ein allgemeiner Verzicht nicht gelte wenn nicht ein besonderer vorausgegangen, und wie sie sonst Namen haben mögen, alles unter dem gegenseitigen Gelübde treuer Erfüllung dieses Contracts.

 

So geschehen Hörden den 12. Januar 1847. Ahrend Meyer Friedrich Schulte

Actum Syke den 12. Januar 1847.

Es erschienen am Amte:

  • der herrschaftliche Brinksitzer Ahrend Meyer N[umer]o 17 in Hörden als Verkäufer und
  • der herrschaftliche Brinksitzer Friedrich Schulte N[umer]o 14 daselbst, als Käufer

überreichten den vorstehenden Contract genehmigten dessen vorgelesenen Inhalt und unterzeichneten denselben im Concepte eigenhändig, zeigten auch auf Befragen an, dass der Verkäufer den Kaufpreis zur Abtragung von Schulden verwenden wolle die durch die Instandsetzung seines Wohnhauses welches er um 2 Fuß in die Höhe gebracht, neu gegründet und mit einem neuen Dache versehen habe, veranlaßt worden und daß der Käufer Schulte 6 Pferde halte, welche zur Urbarmachung des Grundstückes verwenden könne.

 

 

Ablösungs-Urkunde 120 v. 16. November 1876

 

„Ablösungs-Urkunde.

Namen und Wohnort des Ablösenden und Bezeichnung der belasteten Stelle: Arend Meyer

Besitzer der Kleinbrinksitzerstelle Haus N[umer]o 17 zu Hörden.

 

Bezeichnung der zur Ablösung gekommenen Domanial-Berechtigungen:

1, Meier- und Dienstabgabe 29 M. 83 d [= Pfennig]

2, Weidelamm,

3, Hofweinkauf für Mann und Frau,

4, Heimfallsrecht.

 

Nachdem das für Ablösung vorbesagter Domanial-Berechtigungen vergleichsweise bedungene Ablösungs-Kapital von 559 M. 75 Pf., buchstäblich: Fünfhundert neun und fünfzig Mark 75 d. wie hiermit anerkannt wird, von Seiten des Ablösenden zur fiscalischen Kasse bezahlt worden ist, begiebt sich Fiscus von dem Einzahlungstage, den 4ten October 1875 ab, für die Zukunft aller Recht, welche ihm in Ansehung der abgelösten Abgaben zugestanden haben, und wiligt hierdurch darin, daß dieselben im Hypothekenbuche, soweit sie eingetragen sind, gelöscht werden.

 

Hannover, den 16ten November 1876. Königliche Finanz-Direction Abtheilung für Domainen. [...]“